Eine Pfarrgemeinde ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Organ dieser Kirchenstiftung ist als juristisches Gremium die Kirchenverwaltung.

Ihre Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer, der Pfarrgemeinderatsvorsitzende gehört ihr als beratendes Mitglied ohne Stimme an.
Das Gremium vertritt die Kirchenstiftung gerichtlich wie außergerichtlich. Ihm obliegt die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die pfarrlichen Bedürfnisse.

Die Kirchenverwaltung berät und verabschiedet den Haushaltsplan, der, nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat, 14 Tage lang im Pfarramt zur Einsichtnahme für die Gemeinde aufliegt.

Kirchenpfleger

Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.

Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wurden gewählt:

Ana Regina Vihl
Werner Lutz (Kirchenpfleger)
Dr. Michael Sevilla
Dr. Johannes Kurth
Haimo Broermann
Alois Ullmer